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Budgets weg?
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Ulla Schmidt
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Sind die Budgets weg?

„Hinweise seitens der Ärzteschaft auf Budgets entbehren nun jeder Grundlage. Mit der Neuordnung wird die Budgetierung aufgehoben schreibt Ulla Schmidt in ihrer Pressemeldung vom 29.8.2008 zum ab 2009 geltenden neuen Honorarsystem für Ärzte.

Die Wahrheit? Eine Lüge?
Betrachten wir doch die Fakten:

1. Seit dem 1.1.2009 erhalten die Ärzte ihr Honorar nach einer Gebührenordnung mit Honoraren in Euro und Cent.
2. Das Honorar wurde durch Multiplikation der bisherigen Punktzahlen mit einem Punktwert von 3,5 Cent berechnet.
3. Gegenüber dem noch 2000 gezahlten Punktwert von rund 5,1 Cent ist so die in den letzten Jahren erfolgte Abwertung der ärztlichen Arbeit um rund 30% festgeschrieben worden.
4. Fast alle früheren Einzelleistungen sind in einer Versichertenpauschale „verschwunden“.

Nach der neuen Gebührenordnung, dem EBM 2009, kann jeder Hausarzt bundesweit einmal im Quartal pro Patient mit persönlichem kurativen Kontakt abrechnen:
Ziffer 03110 Versichertenpauschale bis zum 5. Lebensjahr     35,00 Euro oder
Ziffer 03111 Versichertenpauschale 6. bis 59. Lebensjahr      31,50 Euro oder
Ziffer 03112 Versichertenpauschale ab dem 60. Lebensjahr   35,70 Euro.
Damit sind sämtliche Gespräche, Beratungen und Untersuchungen in der Sprechstunde abgegolten, alle Infusionen, Injektionen, Blutabnahmen, alle Ruhe-EKGs, Katheterwechsel und die meisten Verbände, und noch viel mehr.

Für den besonderen Aufwand bei chronisch Kranken, die ja öfter in Behandlung kommen und mehr Leistungen beanspruchen, gibt es einmal im Quartal eine
Ziffer 03212 (Zuschlag für Patienten mit schwerwieg. chron. Erkrankung) 17,33 Euro.

Man mag darüber streiten, ob diese Beträge für die Behandlung in einem vollen Vierteljahr angemessen sind. Vgl. dazu unsere Seite „Honorar“. Wir finden das nicht. Aber nicht einmal diese geringen Honorare sollen die Ärzte nach dem Willen des Gesetzgebers bekommen.

Denn die große Koalition hat im SGB-V ein Regelleistungsvolumen (RLV) festgelegt, eine Honorar-Obergrenze. Nur bis zum Erreichen des RLV werden die Leistungen voll bezahlt. Das RLV überschreitende Leistungen werden nur abgestaffelt bezahlt, wofür 3% der Kassenzahlungen an die KVen reserviert sind. Faktisch werden diese überschreitenden Leistungen also nur mit etwa 10% ihres Gebührenordnungswertes oder sogar noch geringer bezahlt.

Der Fallwert für Hausärzte in Nordrhein beträgt z.B. im 1. Quartal 2009 35,68 Euro. Dieser Fallwert, multipliziert mit der Fallzahl, ergibt das Regelleistungsvolumen. Die Fallzahl ist die Zahl der behandelten Patienten im 1. Quartal und liegt in Nordrhein z.B. bei 822. Der durchschnittliche Hausarzt in Nordrhein behandelt also 822 Fälle, die er mit maximal 35,68 Euro vergütet bekommt, was einem RLV von 29.329 Euro entspricht.

Unschwer erkennen Sie, dass bereits die Versichertenpauschale beim Rentner höher ist als der zulässige Fallwert. Der Chroniker-Zuschlag wird also schon nicht mehr bezahlt, geschweige denn ein Hausbesuch. Wir haben die Situation, dass der Arzt nach wie vor ein Budget hat und für einen guten Teil seiner Leistungen das in der Gebührenordnung vorgesehene Honorar nicht bekommt.

Hausbesuche während der Woche werden abgerechnet mit
Ziffer 01410 Besuch                               15,40 Euro.

Zur Verdeutlichung hier eine Beispielrechnung für einen durchschnittlichen Hausarzt, der jeden seiner Patienten mindestens ein mal im Quartal persönlich sieht. Geht man davon aus, dass Kinder unter 6 Jahren eher beim Kinderarzt behandelt werden, dass etwa 40% der hausärztlichen Patienten über 59 Jahre alt sind, dass etwa 40% der Patienten eines Hausarztes chronisch krank sind, und dass in der Praxis täglich zwei Hausbesuche anfallen, errechnet sich für eine durchschnittliche Praxis mit 822 Scheinen folgendes Honorar:

822 x Versichertenpauschale   27.274,80 Euro     (493 x Zi. 03111, 329 x Zi. 03112)
329 x Chroniker-Zuschlag         5.701,57 Euro
130 x Hausbesuch 01410          2.002,00 Euro
Summe Basisleistungen           34.978,37 Euro

Tatsächlich erhält der Arzt aber nur sein RLV von 29.329 Euro. Von dem Differenzbetrag, immerhin rund 5.650 Euro, erhält er vielleicht 10%, also 565 Euro, wahrscheinlich aber noch weniger.
Einen Hausbesuch soll man also für 1,54 Euro oder weniger fahren.

Fazit:

Dass mit dem neuen Honorarsystem die Budgetierung aufgehoben sei, ist ein Märchen.

Im Gegenteil: die früheren Honorarabsenkungen werden zementiert, und selbst die Billighonorare kommen nicht voll zur Auszahlung.

Bestraft wird der Arzt, der viele Schwerkranke betreut, der häusliche Betreuung ernst nimmt, der sich seinen Patienten zuwendet.

Die Motivation, das weiterhin zu tun, schwindet in diesem kranken System.

Die Gesundheitsreform von Ulla Schmidt (SPD), Zitat: „Ich erwarte, dass die Ärzte die Patienten für das Geld behandeln, das die Kassen zu zahlen bereit sind“(Remscheid, 2007) ist gescheitert.

Budgets wie eh und je, nur unter neuem Namen: RLV.

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Anmerkungen:
1. Neben den RLV können Ärzte weitere Leistungen abrechnen, wie Notfalldienst, Prävention, Sonderverträge. Allerdings bilden die RLV-Leistungen die Kernleistungen jeder Fachgruppe. Hausärzte in Nordrhein erwirtschaften z.B. etwa 2/3 ihres Kassenumsatzes aus RLV-Leistungen, andere Fachgruppen bis zu 90%.
2. In anderen KV-Bezirken sieht es ganz ähnlich aus.
3. Die Regelleistungsvolumina gelten nur für ein Quartal. Im Beispiel der Hausärzte errechnet sich das RLV für das 2. Quartal 2009 aus einem Fallwert von nur noch 34,26 € und einer Fallzahl von 793,88 Fällen.  

Quellen:
Pressemeldung des Bundesministeriums für Gesundheit vom 29.08.2008
Kassenärztliche Bundesvereinigung: EBM 2009
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein: RLV 2009

Ärzte und Patienten gehen wählen.
Im September 2009!

Links zum Thema:
http://www.es-ist-unrecht.de
http://www.honorarluege.de

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