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Arzthonorar / Arztgehalt

In der öffentlichen Diskussion wird von interessierter, ärztefeindlicher Seite gern ein Vergleich von Praxisüberschuss und den Gehältern anderer Berufsgruppen gezogen, ohne dass auf die Schiefheit solcher Vergleiche hingewiesen wird.

Zunächst genießt ein Arbeitnehmer im Krankheitsfall eine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, für die er nichts bezahlen muss. Der Selbstständige muss sich dafür extra versichern.

Dann zahlt der Arbeitgeber für jeden Beschäftigten einen Anteil zu den Sozialversicherungen. Der Selbstständige muss die Arbeitgeberanteile, die ein Angestellter bekommt, selbst zahlen.

Allein diese beiden Posten sind mit jährlich 16.000 Euro zu veranschlagen. Will man Praxisüberschuss und Angestellten-Bruttogehalt vergleichen, muss man diese 16.000 Euro vom Praxisüberschuss in Abzug bringen.

Noch nicht berücksichtigt ist dabei, dass der Betrieb einer Arztpraxis ein wirtschaftliches Risiko bedeutet, das ein Arbeitnehmer in diesem Sinne nicht hat. Der Arbeitnehmer bekommt seinen Arbeitsplatz in der Regel vom Arbeitgeber eingerichtet und gestellt. Der selbstständige Arzt nimmt eigenes Geld in die Hand und Kredite auf, um seinen Arbeitsplatz zu schaffen. Im Insolvenzfall haftet er mit seinem Privatvermögen. Dafür gebührt ihm ein Unternehmerlohn und eine fiktive Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitals.

Sie erkennen die Redlichkeit einer Aussage, wenn es um Arzteinkommen geht, ob diese Punkte klar herausgearbeitet werden.

Wenn der Gesamtumsatz (einschl. Privatpatienten) einer durchschnittlichen Hausarzt-Praxis also 200.000 Euro beträgt, und der Kostenteil 60%, bleiben dem Arzt 80.000 Euro Überschuss. Zieht man den Ausgleich für die Arbeitgeberanteile und die Lohnfortzahlung ab, verbleiben 64.000 Euro. Bei zugrundegelegten 13 Monatsgehältern entspricht das einem Bruttogehalt eines Angestellten von monatlich 5.000 Euro. Aus diesem Betrag sind die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung (AN-Anteil) zu zahlen, sowie Steuern.

Vom Restbetrag hat der Arzt nicht nur den Lebensunterhalt seiner Familie zu decken, sondern auch noch Rücklagen für Ersatzbeschaffungen. Denn ein EKG, ein Praxiscomputersystem, ein Ultraschallgerät halten nicht ewig.

Das statistische Bundesamt gibt das Durchschnittsgehalt der Angestellten in Verwaltung und Industrie mit monatlich etwa 3.500 Euro brutto an. Sehr viele Ärzte haben somit nicht mehr Geld zur Verfügung als Angestellte in Verwaltung und Industrie, mit jährlich sinkender Tendenz.   

Ärzte und Patienten gehen wählen.
Im September 2009!

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Arzt und Patient gehen wählen