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Ulla Schmidt
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Was Ulla Schmidt so alles sagt ...

„Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte erhalten nun ein kalkulierbares, gerechteres und auch transparentes Honorarsystem“ (Ulla Schmidt, Ende August 2008)

„Mit der Honorierung der Vertragsärzte in Euro und Cent muss auch eine unterschiedliche Servicequalität in den Praxen für GKV-Versicherte und PKV-Versicherte der Vergangenheit angehören.“ (Ulla Schmidt, September 2008)

„Hinweise seitens der Ärzteschaft auf Budgets entbehren nun jeder Grundlage“
(Ulla Schmidt, September 2008)

Wie die Wahrheit aussieht:

Die Kassen zahlen an die KV weiterhin eine im voraus festgelegte budgetierte Gesamtvergütung (morbiditätsbedingte Gesamtvergütung). Davon bezahlt die KV den Ärzten die Leistungen der normalen ärztlichen Versorgung, also die Diagnostik von Krankheiten und deren Behandlung. 

Die Ärzte berechnen den KVen für Diagnostik und Behandlung pauschalierte Leistungen. Für Hausärzte beträgt die Behandlungspuschale bundesweit pro Quartal 35,70 Euro pro Patient (bei Personen über 60 Jahren) bzw. 31,50 Euro pro Patient (bei Personen zwischen 6 und 60 Jahren). (Alle Preise nach dem EBM, der Kassen-Gebührenordnung).

Diese Quartalspauschalen beinhalten fast alle Diagnostik- und Behandlungsleistungen des ganzen Quartals, also alle Beratungen und Gespräche, körperliche Untersuchungen, alle Injektionen und Infusionen, alle telefonischen Kontakte und Helferinnen-Dienstleistungen, die Ruhe-EKGs, Blutabnahmen und Arztbriefe, also fast die ganze Quartalsbehandlung.

Zusätzliche Chroniker-Pauschale: Für chronisch Kranke gibt es nach dem EBM einen Zuschlag von 17,33 Euro pro Quartal für den besonderen Behandlungsaufwand. Denn chronisch kranke Menschen kommen öfter und brauchen mehr Gespräche und mehr sonstige Leistungen.

Hausbesuchs-Bezahlung: Für die besondere Mühe und den zeitlichen Aufwand eines Hausbesuchs beträgt das Honorar nach dem EBM 15,40 Euro zuzüglich eines Wegegeldes von 1,52 Euro. (Für 16,92 Euro kommt kein Handwerker.) 

Summe für Quartalsbehandlung: Das Quartalshonorar für einen chronisch kranken Rentner ohne Hausbesuche beträgt also nach dem EBM:
Quartalspauschale                 35,70 Euro
Chroniker-Zuschlag                17,33 Euro
Summe:                               53,03 Euro
Ist das nun viel Geld?
Genug für die intensive Betreuung eines Patienten für volle 3 Monate?

Der Arzt erhält diese 53,03 Euro aber gar nicht. Denn das von den Kassen an die KV gezahlte Honorar reicht nicht zur Bezahlung aller EBM-Leistungen.

Regelleistungsvolumen: Das von den Kassen gezahlte Geld, dividiert durch die Fallzahl aller Ärzte, ergibt einen maximal zur Verfügung stehenden Betrag pro Fall. Für Hausärzte in Nordrhein sind das 35,68 Euro (Regelfallwert). Dieser Betrag, multipliziert mit der Patientenzahl der Praxis, ergibt das Regelleistungsvolumen der Praxis. 

RLV - das neue Budget: Der von den Kassen gezahlte Fallwert von 35,68 Euro reicht also bei Rentnern nicht einmal zur vollen Vergütung der EBM-Leistung Quartalspauschale (35,70 €),
geschweige zur Bezahlung des Chroniker-Zuschlags (17,33 €)
oder zur Bezahlung auch nur eines Hausbesuchs (15,40 €).
Wo bleibt da die von Ulla Schmidt angekündigte angebliche Honorarerhöhung?

Überschreitungspunktwert: Leistungen, die das RLV überschreiten werden „abgestaffelt“ bezahlt, das heißt zu vielleicht einem Zehntel oder Zwanzigstel des Wertes nach der Gebührenordnung EBM. Ein Hausbesuch „bringt“ also zwischen 1,54 Euro und 77 Cent.
Das aber ist kein Honorar, sondern ein Hohn.

Budgetierung nach wie vor: Nach wie vor erhalten die Ärzte also einen großen Teil der von ihnen erbrachten notwendigen Leistungen nicht bezahlt. Wer da wie Ulla Schmidt sagt „Hinweise seitens der Ärzteschaft auf Budgets entbehren nun jeder Grundlage“,
der meint es nicht ehrlich mit Ihnen.

Honorarverfall: Im Jahre 1997 bekam der Arzt übrigens noch umgerechnet 20,44 Euro pro Hausbesuch. Nach dem EBM wären es heute 15,40 Euro. Durch die Regelleistungsvolumen sind es faktisch nur noch 77 Cent bis 1,54 Euro.

Wer kann in diesem System irgendeinen einen Anreiz für Ärzte sehen, sich Kranken, Schwerkranken, Sterbenden zuzuwenden?

Noch ein Zitat von Ulla Schmidt (gesagt auf einer SPD-Veranstaltung in Remscheid am 17.11.2006):

„Ich erwarte, dass die Ärzte die Patienten für das Geld behandeln,
das die Krankenkassen zu zahlen bereit sind.“

Die Freie Ärzteschaft hat den Gesundheitswahlkampf 2009 eröffnet:

Der Erhalt der wohnortnahen Versorgung durch niedergelassene Haus- und Fachärzte erfordert eine angemessene Vergütung der ärztlichen Leistungen ohne Budgetierung.
Damit junge Ärzte in Deutschland bleiben können.

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